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Autoversicherung: An Karneval 2011 hinderliche Kostüme vermeiden

Neben ausgesprochen guter Laune herrscht für viele in der sogenannten fünften Jahreszeit vor allem eines: Kostümzwang. Narren und Jecken sollten trotz Feierstimmung an Karneval 2011 darauf achten, dass sie davon beim Autofahren nicht behindert werden. Ansonsten kann die Autoversicherung bei einem Unfall leistungsfrei bleiben.

Autofahrern, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sollten grundsätzlich vorausschauend fahren und stets die notwendige Sorgfalt walten lassen. Dazu gehört unter anderem, sich nicht alkoholisiert ans Steuer zu setzen und während der Fahrt nicht zu telefonieren. Während der Zeit von Fasching beziehungsweise Karneval 2011 bedeutet dies aber auch, sein Kostüm so zu gestalten, dass man dennoch in der Lage ist, uneingeschränkt Auto zu fahren.

Überdimensionale Kopfbedeckungen, Mützen, Hüte, Masken und dergleichen sind akzeptabel, solange sie das Hör- und Sehvermögen des Fahrers nicht beeinträchtigen. Wer mit einer störenden Maskerade von der Polizei erwischt wird, muss mit 10 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zum Verkehrsunfall und das Faschingskostüm kann einwandfrei als Unfallursache bestimmt werden, kann die Autoversicherung im ungünstigsten Fall ganz oder teilweise die Leistung verweigern.

Nach Polizeiangaben sind solche Vorkommnisse jedoch eher selten. Alkoholverstöße kommen dafür umso häufiger vor. Grundsätzlich gilt: Wer durch unkoordiniertes Verhalten im Straßenverkehr auffällt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt, kann belangt werden, auch wenn die zulässige Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit noch nicht erreicht ist. Spätestens ab 1,1 Promille jedoch gibt es ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten sowie eine empfindlich hohe Geldstrafe.