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Gebrauchtwagen – welche Versicherung nötig ist

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt es eine Vielzahl von Angeboten, quer durch alle Fahrzeugklassen. Nach einem Kauf stellt sich immer die Frage, ob die Versicherung des Vorbesitzers übernommen werden soll oder ein Neuabschluss nicht besser wäre, egal ob der Gebrauchtwagen eine teure Limousine der oberen Mittelklasse und Oberklasse ist oder ob es sich um einen Kleinwagen handelt.

Bei der Kfz-Versicherung gibt es drei Versicherungsarten, nämlich die Haftpflichtversicherung sowie die Voll- und die Teilkaskoversicherung. Die Haftpflicht ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung ohne die sich in Deutschland und innerhalb der gesamten EU (Europäische Union) kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen darf. Die Teil- und Vollkaskoversicherungen sind als Zusatzversicherungen nicht zwingen notwendig, aber meistens äußerst sinnvoll, zumindest was die Teilkaskoversicherung betrifft – egal ob es sich um ein Fahrzeug vom Gebrauchtwagenmarkt oder ein Neufahrzeug handelt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Schadensansprüche ab, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Straßenverkehr geschehen können, sie beinhaltet eine sogenannte Gefährdungshaftung. Sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung kommen für Defekte am eigenen Fahrzeug auf. Die Teilkaskoversicherung tritt zum Beispiel bei Brand, Diebstahl, Wildschäden sowie Schäden durch Naturgewalten ein, die Vollkaskoversicherung für alles Weitere inklusive der Reparaturkosten für einen selbst verursachten Unfall oder Vandalismus.

Mit dem Gebrauchtwagen erwirbt der Käufer die Versicherung des Vorbesitzers, die an das Fahrzeug gebunden ist und die er entweder übernehmen oder kündigen respektive aufstocken kann. Fahrzeuge vom Gebrauchtwagenmarkt, die noch immer einen hohen Wert besitzen, sollten auf jeden Fall nicht nur einen Teil-, sondern besser auch einen Vollkaskoschutz erhalten, bei Finanzierungen wird dies generell von den Banken gefordert. Anders sieht es bei Gebrauchtwagen mit einem niedrigen Kaufpreis aus, hier kann es durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung als einziger Schutz genügt. Auf jeden Fall sollte der Käufer sein Fahrzeug nach der eigenen Vorstellung absichern und nicht ungeprüft den Versicherungsschutz des Vorhalters übernehmen. Jetzt hier schnell die Autoversicherung berechnen und den Gebrauchtwagen günstig versichern.